Spitzlei GmbH Abrechnungsservice - Kommentar zum Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 13.12.2016
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Kommentar zum Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 13.12.2016

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Nach dem ersten Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 23.11.2016 und einer anscheinend von Seiten der AOK Rheinland/Hamburg nicht erwarteten geschlossenen Nicht-Reaktion der Unternehmer - landet nun mit Datum vom 13.12.2016 der nächste Versuch von Seiten der AOK Rheinland/Hamburg in den Briefkästen der Unternehmer...


Hierzu der Kommentar von Frau Spitzlei:

  1. Es kann aus diesem Schreiben durch Nichtbeantwortung keine rechtliche Konsequenz erfolgen.
  2. Die AOK kann den Verbandsvertrag gegenüber einem einzelnen Unternehmer nicht wegen Nichtbeantwortung dieses Schreibens kündigen, da es dafür keinen ersichtlichen Grund gibt.
  3. Die AOK kann den Unternehmer deswegen auch nicht aus der Partnerliste entfernen - der Unternehmer ist und bleibt Vertragspartner!
  4. Es spielt vertraglich überhaupt keine Rolle, über wieviele Konzessionen der einzelne Unternehmer verfügt.
  5. Der Mietwagenunternehmer hat keinen Vorteil von 12%, sondern erhält nur eine 12%ige Umsatzsteuerrückerstattung. Hiervon müssen noch Gewerbe- und Einkommenssteuer abgerechnet werden - es bleiben also ca. 5% bis 6% übrig. 
  6. Der Mietwagenunternehmer erhält nur deshalb die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück erstattet (nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs), weil dadurch eine Gleichbehandlung für die gleiche Leistung erfolgt, die auf einem Vertrag mit Sondervereinbarung nach §51 PBefG auch für Taxen beruht.
  7. Würde ein Vertrag für Mietwagen abgesplittet und damit zwei verschiedene Tarife gezahlt - entfällt der Steuervorteil und diese Fahrten wären wieder mit 19% zu besteuern!
  8. Zur Info: der momentan von Nicht-Verbandsmitgliedern mit der AOK Rheinland/Hamburg für die RVO-Kassen geschlossene Vertrag unterliegt den gleichen steuerrechtlichen Bedingungen wie der Verbandsvertrag. Daher auch hier: ACHTUNG vor eventuell zugesandten Verträgen mit billigeren Vergütungen - auch hier unterliegt die Mietwagenfahrt dann wieder 19% Umsatzsteuer! Auch diese Verträge müsste die AOK Rheinland/Hamburg erts fristgerecht kündigen!

 

Wenn Sie antworten möchten streichen Sie den AOK-Text der Rückantwort durch und schreiben Sie darauf:

VERTRAGSPARTNER FÜR MICH IST DER VERBAND - BITTE WENDEN SIE SICH AN DIESEN!

Für Nicht-Verbandsmitglieder:

WIR HABEN EINEN GÜLTIGEN VERTRAG NACH UMSATZSTEUERRECHT!

 

 

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