Spitzlei GmbH Abrechnungsservice - Kommentar zum Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 23.11.2016
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Kommentar zum Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 23.11.2016

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Die Unternehmer aus NRW haben in diesen Tagen ein Schreiben der AOK Rheinland-Hamburg erhalten. Hier unsere Einschätzung und unser Kommentar dazu ...


  • Beantworten Sie dieses Schreiben NICHT !!! Falls Sie doch antworten möchten schreiben Sie einfach: Bitte wenden Sie sich hierzu an meinen Verband.
  • Es ist zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls nötig der AOK Rheinland/Hamburg die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen!
  • Die Aussage zur Mehrwertsteuer in dem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg ist NICHT KORREKT:
    Die Umsatzsteuer-Ermässigung gilt nur dann, wenn für Taxi und Mietwagen der GLEICHE VERTRAG gilt. In dem Augenblick, wo der Mietwagen einen eigenen Vertrag hat, entfällt die Steuerermässigung (gemäß dem Urteil des BFH)und es sind wieder 19% Mehrwertsteuer fällig!
  • Als Verbandsmitglied verfügen Sie über einen gültigen Vertrag für Taxi und Mietwagen! Sie sollten diesen nicht gefährden, indem Sie auf zweifelhafte Angebote einer Krankenkasse, hier der AOK Rheinland/Hamburg, eingehen.

Da nicht alle Unternehmer bei uns abrechnen informieren Sie bitte auch alle Ihre Kollegen!

 

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